Rechtsprechung
OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 185/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der rechtlichen Beanstandung der Bewertung einer Prüfungskommission; Vorliegen der Verfehlung einer richtigen Schwerpunktsetzung im Rahmen der Hausarbeit zur ersten juristischen Staatsprüfung; Inhalt von Ansprüchen bei völkerrechtlichen Delikten durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 13.11.1998 - 7 K 821/97
- OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 185/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bremen, 03.12.1992 - 1 O 2889/90
Zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen von NS-Verfolgten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 03.11.1981 - 1 BA 21/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Bremen, 26.09.2017 - 1 D 281/14
Erhebung von Grund- und Leistungsgebühr bei der kommunalen Abfallentsorgung - …
In der Begründung der Abfallgebührenordnung heißt es, dass danach für 1-Personen-Haushalte bei einem 60 l-Abfallbehälter rechnerisch 10 Entleerungen pro Jahr ausreichen würden (vgl. dazu OVG Bremen, Urt. v. 12.7.2000 - 1 A 88/00 - NordÖR 2000, 156 = [...] Rn. 41). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01
Anspruch auf Neubewertung von Aufsichtsarbeiten; Erstes Juristisches …
Insofern begründet § 13 JAG M-V, wonach der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes alle Entscheidungen trifft, soweit nicht das JAG M-V oder aufgrund dieses Gesetzes erlassene Vorschriften etwas anderes bestimmen, keine Zuständigkeit des Präsidenten im Sinne eines Entscheidungsvorbehalts (a.A. zu § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 JAPG-B: OVG Bremen, Urteile vom 24.11.1999 - 1 A 254/99 -, NVwZ 2000, 944, 945, sowie - 1 A 185/99 - NordÖR 2000, 156, 157). - OVG Hamburg, 04.11.2003 - 3 Bf 317/02
Auswahl der Prüfungsaufgaben und der Prüfer durch den Präsidenten des …
Ob im Einzelfall jeweils der Präsident als Person oder vielmehr die von ihm vertretene Behörde gemeint ist, muss durch Auslegung der im konkreten Fall anzuwendenden Norm ermittelt werden (vgl. speziell für den Bereich des Justizprüfungsrechts: VGH Kassel…, Urt. vom 5.7.1990, NVwZ-RR 1991 S. 246; OVG Münster…, Urt. vom 14.3.1994, NVwZ-RR 1994 S. 585; OVG Bremen, Urt. vom 24.11.1999, NordÖR 2000 S. 156).